Am 1. Januar 2016 trat das Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II) in Kraft. Damit ergeben sich zahlreiche Neuerungen im Bereich der Versorgung von pflegebedürftigen Personen.
Am 1. Januar 2017 wurde ein neues Begutachtungsverfahren und die Umstellung von Pflegestufe auf Pflegegrad wirksam.
Hier fnden sie Informationen zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz und zu den Pflegegraden: |